Kontaktrecht

Auch trotz der aktuellen Maßnahmen der Regierung ist die Ausübung des Kontaktrechtes des nicht betreuenden Elternteils nach derzeitiger bundesweiter Rechtslage zulässig und im Interesse des Kindeswohles im allgemeinen auch zu empfehlen. Dringend empfohlen wird jedenfalls zumindest die Aufrechterhaltung des Kontaktes mittels Telefon und elektronischen Medien (Skype, WhatsApp, etc.). Bei Verwendung öffentlicher Verkehrsmittel zur Ermöglichung des Kontaktrechtes haben alle Personen ab dem vollendeten 6. Lebensjahr Nasen- und Mundschutz zu tragen.

 

Wir beraten Sie dazu und allen sonstigen Fragen im Zusammenhang damit gerne näher.

 

Drohungen und Gewalt

 

Die Gefahr häuslicher Gewalt wird durch die Corona-Maßnahmen steigen. Wir empfehlen in seinem solchen Fall, sofort die Polizei zu verständigen.

 

Ehe- und familienrechtliche Fragen

Das Coronavirus betrifft uns alle. Im Zusammenhang mit partnerschaftlichen und ehelichen sowie familiären Beziehungen werden wir alle mit familienrechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Wir helfen Ihnen bei Lösungen.