Werden die Kinder nach einer Ehescheidung gegen deren Willen von einem Elternteil jahrelang und grundlos ganz bewusst vom anderen Elternteil und dessen Familie entfremdet sowie das Kontaktrecht behindert oder gar verweigert, so stellt dies einen massiven Verstoß gegen das "Wohlverhaltensgebot" gem. § 159 ABGB dar.

In einem solchen Fall ist vom Erlöschen des gesamten Anspruchs auf Ehegattenunterhalt auszugehen.

(OGH, 3 Ob86/16t)