OGH vom 9. 10. 2014,6 Ob 160/14v 

In diesem Sinne entschied der OGH in einem Fall, in welchem die allein obsorgeberechtigte Kindesmutter die Wohnsitzverlegung in die USA plante.

Maßnahmen nach § 107 Abs 3 AußStrG setzen (nur) die Erforderlichkeit, aber keine Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 181 Abs 1 ABGB voraus (RS0129700).

Das Ausreiseverbot darf jedoch nur bei objektiven Anhaltspunkten für eine geplante Mitnahme des Kindes ins Ausland durch einen Elternteil und nach Prüfung der Verhältnismäßigkeit (des Eingriffs in das Privatleben im Hinblick auf die beabsichtigte Förderung der Kindesinteressen) angeordnet werden (RS0129701).