Seit 01.07.2020 gelten folgende Regelbedarfsätze für monatlichen Kindesunterhalt:

  • für  0-3 - jährige Kinder:   € 213,--
  • für  3-6 - jährige Kinder:   € 274,--
  • für  6-10- jährige Kinder:  € 352,--
  • für 10-15-jährige Kinder:  € 402,--
  • für 15-19-jährige Kinder:  € 474,--
  • für 19-28-jährige Kinder:  € 594,--

Die Berechnung konkreter Ansprüche hängt von den individuellen Verhältnissen ab und bedarf daher jedenfalls einer qualifizierten Beratung. Unsere Kanzlei steht auch dafür natürlich gerne zur Verfügung.